Zum Hauptinhalt springen
Logo Initiave Gesundheit fördern Versorgung stärken
  • Trauerarbeit - trauernde Eltern, Hilfsangebote für verwaiste Eltern

    © Pixel-Shot - stock.adobe.com

Trauerarbeit

Wenn es anders kommt …

Eine Schwangerschaft, die früher endet als geplant und erhofft, ist zumeist eine sehr schmerzhafte und prägende Erfahrung. Vielleicht sind Sie gerade verzweifelt und unendlich traurig. Vielleicht sind Sie geschockt oder unsicher, wie es nun weitergeht? 

Wir möchten Ihnen im Weiteren eine Übersicht geben, wie mögliche Wege aussehen können, wenn das werdende Leben bereits vor der Geburt geendet hat. Wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt, Ihre Ärztin, Hebamme oder eine Schwangerenberatungsstelle. Sollten Sie noch keine Hebamme gefunden haben, finden Sie hier eine Auswahl an Hebammen, die sich mit Kleinen Geburten auskennen. Den Begriff Fehlgeburt vermeiden sie häufig wegen der begrifflichen Nähe zur Fehlerhaftigkeit.

Wir wünschen Ihnen ganz viel Kraft und dass Sie gut aufgefangen werden. Sie sind nicht alleine!

Vorgehen bei und nach einer Kleinen Geburt (Fehlgeburt)

Eine Fehlgeburt (lateinisch: abortio) kann symptomlos verlaufen, kündigt sich jedoch häufig durch Blutungen an. In solch einer Situation stellen Sie sich bitte zur diagnostischen Abklärung bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin vor.

Wenn der Herzstillstand des Kindes bestätigt ist, sollten Sie sich ggf. gemeinsam mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin oder einer Person Ihres Vertrauens über die weiteren Vorgehensmöglichkeiten informieren und beraten. In der Regel bestehen weder Zeitdruck noch die Gefahr einer Infektion: Entscheiden Sie nach ärztlicher Rücksprache in Ruhe, wie die Kleine Geburt für Sie vonstattengehen kann und überlegen Sie, wie Sie den Abschied von Ihrem Kind gestalten wollen.

Mögliche Wege in den ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft (Früh-Abort)

Beim abwartenden Vorgehen wird auf den natürlich einsetzenden Geburtsbeginn gewartet. Hierbei ist wichtig, vorher mit dem/r behandelnden Arzt/Ärztin abzuklären, ob dies möglich ist oder ob Ausschlusskriterien vorliegen. Der Abgang nimmt bei diesem Vorgehen in der Regel einige Zeit in Anspruch und erfolgt nicht in einer Praxis oder Klinik. Auch in diesem Fall können Sie Unterstützung durch eine Hebamme in Anspruch nehmen. 

Eine weitere Option ist, die Geburt über die Gabe von Medikamenten zu induzieren – die Blutung tritt in der Regel zwei bis vier Stunden nach der Einnahme ein. Sollten noch Gewebereste in der Gebärmutter verbleiben, ist eine operative Ausschabung zur Vermeidung einer Infektion notwendig. 

Die dritte Behandlungsmöglichkeit ist eine Ausschabung (Curettage). Sie wird bei starken Blutungen, Infektionen oder ausgeprägten Schmerzen durchgeführt. 

Mögliche Wege nach der 12. Schwangerschaftswoche (Spät-Abort)

Nach der zwölften Schwangerschaftswoche kann das Kind bereits zu groß für eine Ausschabung sein, sodass die Geburt auf natürlichem Weg vonstattengeht. Wenn das Kind bereits mehr als 500g wiegt, spricht man von einer Totgeburt oder „stillen Geburt“. Auch hier kann – sofern keine medizinische Kontraindikation vorliegt – eine Zeitlang auf das Einsetzen der Wehen ohne Medikamentengabe gewartet werden. Aber auch das medikamentöse Einleiten der Geburt stellt eine Option dar. Um zu vermeiden, dass Plazentareste in der Gebärmutter zurückbleiben, kann nach der Geburt eine Ausschabung unter Narkose erforderlich sein. 

Abschiednehmen nach der Kleinen Geburt 

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um Ihr Kind kennenzulernen sowie um sich von ihm zu verabschieden. Sammeln Sie Erinnerungen z. B. in Form von Hand- und Fußabdrücken oder Fotos (z. B. durch sogenannte Sternenkindfotograf*innen). Sie können mit Ihrem Kind sprechen, es halten und streicheln. Wenn Sie sich zunächst davor scheuen, können Sie das auch noch zu einem späteren Zeitpunkt tun.

Unterstützung bei einer Kleinen Geburt (Fehlgeburt)

Wichtig ist, dass Sie sich Hilfe holen. Auch im Falle eines Schwangerschaftsverlusts haben Sie Anspruch auf Hebammenbetreuung und Rückbildungsgymnastik. 


Mutterschutzfristen

Ab dem 01.06.2025 wird mit dem Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetztes eine gestaffelte Mutterschutzzeit eingeführt: 

  • Zwei Wochen Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • Sechs Wochen Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche
  • Acht Wochen Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche

Je nach individueller Situation (körperlicher Zustand, psychische Belastung und Verlauf der Kleinen Geburt) kann der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen. 

Endet die Schwangerschaft nach der 12. Schwangerschaftswoche, so gilt ein besonderer Kündigungsschutz für eine Dauer von vier Monaten. 

Dokumente und Bescheinigungen

Die Personenstandsverordnung sieht vor, dass tot geborene Kinder von mehr als 500g eine offizielle Geburtsurkunde erhalten. Seit 2013 können Eltern ihre Kinder auch mit einem Gewicht unter 500g beim Standesamt eintragen lassen und ihnen damit offiziell einen Namen und eine Existenz geben. Hierfür ist ein Nachweis über die Kleine Geburt notwendig (z. B. über eine Bescheinigung durch den Arzt/die Ärztin, das Krankenhaus oder die Hebamme). Die Eintragung ist unabhängig von der Dauer der Schwangerschaft oder einem Mindestgewicht des Kindes. 

Unterstützungsangebote im Landkreis Marburg-Biedenkopf und in der Universitätsstadt Marburg

Neben den auf dieser Website gelisteten Beratungsstellen finden Sie über folgende Links weitere Unterstützungsangebote in der Universitätsstadt Marburg und im Landkreis Marburg-Biedenkopf:

Bestattungspflicht in Hessen

In Hessen können Eltern ihr Kind unabhängig von Gewicht und Schwangerschaftswoche auf einem Friedhof bestatten lassen. Eine gesetzliche Bestattungspflicht besteht dagegen ab einem Gewicht von 500 Gramm oder nach der 24. Schwangerschaftswoche. In einigen Kommunen im Landkreis gibt es auch Gedenkstätten für Sternenkinder. Für weitere Informationen und Unterstützung können Sie sich an lokale Bestattungsunternehmen oder Beratungsstellen wenden. 

Nach oben