Trauerarbeit
Und wenn es anders kommt …
Wenn die Schwangerschaft früher endet, als geplant, ist das eine sehr schmerzhafte und prägende Erfahrung. Sicherlich sind Sie gerade verunsichert, verzweifelt und unendlich traurig.
Wir haben Ihnen hier zur Übersicht einige Informationen zusammengestellt. Es gibt verschiedene Wege und Möglichkeiten, für die Sie sich in dieser Situation entscheiden können. Wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Ärztin, Hebamme oder eine Schwangerenberatungsstelle.
Fehlgeburt „Früh-Abort“
Unter einer Fehlgeburt bzw. einem Früh-Abort versteht man die vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft durch Ausstoßung des nicht mehr lebendem Embryo. Das Risiko einer Fehlgeburt nimmt ab der 12. Schwangerschaftswoche ab.
Fehlgeburt "Spätabort"
Bei einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche bis zu einem Gewicht des Feten ≤ 500 Gramm handelt es sich um einen Spätabort.
Totgeburt „stille Geburt“
Wenn das Kind während der Schwangerschaft oder bei der Geburt stirbt und ≥ 500 Gramm wiegt, spricht man von einer Totgeburt.
In der Medizin liegt die Grenze der Lebensfähigkeit eines Feten bei vorzeitigem Geburtsbeginn heutzutage bei ≤ 500 Gramm und ≤ 24. Schwangerschaftswoche.
Vorgehen bei / nach einer Fehlgeburt „Früh-Abort“
Fehlgeburten können symptomlos verlaufen, kündigen sich jedoch häufig durch Blutungen an. In solch einer Situation stellen Sie sich bitte zur Diagnosesicherung bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin vor.
Nach der Diagnose Fehlgeburt sollten Sie sich ggf. gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin über die weiteren Vorgehensmöglichkeiten informieren und Rücksprache mit ihrem Arzt/ ihrer Ärztin, ihrer Hebamme und Schwangerenberatungsstellen halten.
Mögliche Methoden nach einer Fehlgeburt
Es gibt verschiedene Wege und medizinische Möglichkeiten, für die Sie sich bei einem Früh-Abort (Fehlgeburt bis zur 12. Schwangerschaftswoche) entscheiden können.
Beim abwartenden Vorgehen wird weder medikamentös noch chirurgisch behandelt. Hier ist mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin zu besprechen, ob dieser Weg ratsam ist oder etwaige Ausschlusskriterien vorliegen. Der natürliche Abgang nimmt in der Regel einige Zeit in Anspruch und erfolgt nicht in der Praxis oder der Klinik. Sie sollten wissen, dass auch in diesem Fall Unterstützung durch eine Hebamme in Anspruch genommen werden kann.
Eine weitere Option ist die medikamentöse Abortinduktion. Hier sorgen Medikamente für die Öffnung des Muttermundes und das Ablösen der Schwangerschaft. Die Blutung tritt in der Regel zwei bis vier Stunden nach Einnahme der Medikamente ein.
Bei unvollständigen Aborten (Schwangerschaftsreste in der Gebärmutter) besteht eine gewisse Infektionsgefahr für die Mutter, sodass die Gewebereste durch eine Ausschabung operativ entfernt werden müssen.
Die dritte Therapieoption ist die Ausschabung („Abort-Curettage“). Diese war über Jahrzehnte die Therapie der Wahl. Sie ist weiterhin angezeigt bei starken Blutungen, Schmerzen, Infektionen oder ausbleibender Ausstoßung.
Unterstützung bei einer Fehlgeburt
Wichtig ist, sich Hilfe zu holen. Auch im Falle einer Fehlgeburt besteht Anspruch auf Hebammenbetreuung und Rückbildungsgymnastik. Endet die Schwangerschaft nach der 12. Schwangerschaftswoche, so gilt ein besonderer Kündigungsschutz für eine Dauer von vier Monaten.
Bei einer Totgeburt (Geburtsgewicht ab 500 Gramm oder ab der 24. Schwangerschaftswoche) oder dem Tod des Kindes nach der Geburt gelten die mutterschutzrechtlichen Schutzbestimmungen grundsätzlich in vollem Umfang.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.